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Vortrag zur Vorsorgevollmacht. Foto: Anne Bauer
Die Rechtsanwältin Karwatka-Kloyer spricht im Café eigenleben über das Thema Vorsorgevollmacht. Foto: Anne Bauer

Eine Fachanwältin für Familien- und Erbrecht im Café eigenleben

Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht

Ein Thema, das gern verdrängt und immer wieder in die Zukunft verschoben wird: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer hat mit einem Vortrag im Café eigenleben darüber aufgeklärt.

1 Kommentar
Autorin: Ulrike Ziegler

Am Donnerstag, den 1.Februar 2024, gab es im Café eigenleben einen Vortrag der auf Familienrecht und Erbrecht spezialisierten Tutzinger Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer ››   zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ich hatte Frau Karwatka-Kloyer bei einem Vortrag zu diesen wichtigen Themen kennengelernt, den ich im Jahr 2021 als Seniorenbeirätin der Gemeinde Wörthsee organisiert hatte.
Ich fand das, was Frau Karwatka-Kloyer uns damals erklärte, so interessant und vor allem auch so wichtig, dass ich sie fragte, ob sie bereit sei, ihn auch für unsere eigenleben-Mitglieder und andere Interessierte im Café zu halten.

Nach dem Gesetz kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden

Frau Karwatka-Kloyer sagte zu, und letzten Donnerstag war es dann soweit.
Sie erklärte den anwesenden Zuhörern, wie wichtig es für jeden Menschen – unabhängig von seinem Alter – ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, dass im Fall von schwerer Krankheit oder einem Unfall, wenn der Betroffene selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, eine vertraute Person weiß, was man will und was nicht und entsprechend handeln kann. Sie wies darauf hin, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht einmal Ehepartner einander in solch einem Fall vertreten dürfen, sondern dass, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.

Diese Themen wurden angesprochen. Foto: Anne Bauer
Es gab mehrere Themen, die angesprochen wurden. Foto: Anne Bauer

Wenn man dies vermeiden will, sollte man rechtzeitig, also noch zu Zeiten voller Entscheidungsfähigkeit, dafür sorgen, dass eine vertraute Person weiß, wie man selbst im Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit entscheiden würde und entsprechend handeln kann.

Da die verschiedenen Formulare zu diesem Thema nicht ohne Fallstricke sind und durch Fehler ungültig werden könnten, ist es sicher sinnvoll, sich persönlich von einem/r ExpertIn beraten zu lassen.
Auch kann man, wenn man vor Ort keine Angehörigen oder andere geeignete Personen hat, einen Anwalt oder eine Anwältin, die dem Verein VorsorgeAnwalt e.V. angehört, zum Bevollmächtigten bestellen.

Es ist sinnvoll, sich beraten zu lassen

Die Fragen, die einige Zuhörer nach Frau Karwatka-Kloyers Vortrag an die Anwältin stellten und die naturgemäß recht persönlich waren, konnten vor dem versammelten Publikum nicht wirklich erschöpfend beantwortet werden.
Insgesamt haben wir mitgenommen, dass man dieses Thema erstens tunlichst nicht verdrängen und immer wieder in die Zukunft verschieben sollte und dass es zweitens sinnvoll erscheint, sich von jemandem, der sich in der Materie auskennt, beraten zu lassen.
Wollen wir hoffen, dass die Entscheidung des einen oder anderen aufmerksamen Zuhörers, genau dies zu tun, nicht wieder in Vergessenheit gerät …
Auf jeden Fall war dies ein aufschlussreicher und zum Nachdenken anregender Nachmittag im Café eigenleben!

 

 

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  1. Anne schreibt

    10. Februar 2024 at 01:05

    Die vielen Fallbeispiele haben eindrucksvoll belegt, wie schnell und unerwartet man in eine Situation geraten kann, in der es darauf ankommt, dass jemand schnell im eigenen Sinne agieren kann. Die guten Vorsätze sich zu kümmern sind jedenfalls groß.

    Wir sind froh, dass es Frau Karwatka-Kloyer offensichtlich auch mit uns gefallen hat, und sind gespannt auf ihren nächsten Vortrag, dieses Mal zum Thema Testament.

    Antworten

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